Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1

Geltungsbereich

a : Sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde, gelten die folgenden Vereinbarungen für alle organisatorischen, vermittelnden und planerischen Dienstleistungen (einschließlich der Konzeption von Events, der Organisation und Planung von Veranstaltungen und deren Durchführung, der Kundenbetreuung und der Vermittlung von Leistungen Dritter zur Umsetzung von Veranstaltungen) zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend als "Kunde" bezeichnet) und der Eventagentur ´´Planet Io`` Volker Schwingenheuer, Große Burgstraße 59, 23552 Lübeck (nachfolgend als "Agentur" bezeichnet).

b : Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Falls einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein sollten, hat dies keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Grundlage geschlossenen Verträge. Eine ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.


§2

Begriffsbestimmungen und Kundenveranwortlichkeit

Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe definiert:

a : Ein "Verbraucher" ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die hauptsächlich weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

b : Ein "Unternehmer" im Rahmen dieser Bedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts im Rahmen ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

c : Der "Veranstalter" gemäß diesen Geschäftsbedingungen ist der Kunde selbst. In dieser Rolle trägt der Kunde die volle Verantwortung sowohl im Hinblick auf behördliche Vorschriften als auch im zivilrechtlichen Kontext für die Durchführung der Veranstaltung.

Der Kunde ist verantwortlich für sowohl den Inhalt als auch das Verhalten der Gäste, des Servicepersonals und anderer Personen, die an der Veranstaltung beteiligt sind, insbesondere im Hinblick auf deren Sicherheit und unter Berücksichtigung seiner Sorgfaltspflichten. Die Agentur übernimmt in dieser Angelegenheit lediglich eine Vermittlerrolle.

§3

Angebote und Vertragsabschluss

a : Der Vertrag basiert auf dem schriftlichen Angebot der Agentur, in dem die spezifischen Leistungen und die damit verbundenen Honorare detailliert festgehalten sind. Bitte beachten Sie, dass die Angebote der Agentur unverbindlich, freibleibend und zeitlich begrenzt sind.

b : Durch die ausdrückliche Zustimmung zu einem Angebot der Agentur oder durch die Beauftragung der gewünschten Leistungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die endgültige Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Agentur erfolgt schließlich durch die schriftliche Annahmeerklärung seitens der Agentur. Dies gilt gleichermaßen für eventuelle Ergänzungen, Änderungen oder Zusatzvereinbarungen.

c :Falls die Agentur nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustimmung oder Beauftragung durch den Kunden die Vertragsannahme ablehnt, wird dies als Annahme des Vertragsangebots durch die Agentur betrachtet.

d :Die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistungen durch die Agentur gilt als Annahme des Angebots. Indem der Kunde die Dienstleistungen der Agentur in Anspruch nimmt, akzeptiert er das Angebot stillschweigend und verzichtet auf den Erhalt einer gesonderten Annahmeerklärung.

e : Sofern das Honorar nicht bereits im schriftlichen Angebot gemäß Absatz 1 festgelegt ist, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur. Das Agenturhonorar umfasst die Leistungen für die Eventvorbereitung, -planung und -durchführung.

f : Zusätzliche Kosten, wie Materialien, Übersetzungen, Fahrt- und Reisekosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Aufwendungen wie Fotografie, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbematerialien und Druckkosten, werden separat berechnet. Dies gilt auch für Leistungen von externen Dienstleistern, wie die Anmietung von Personal, Räumlichkeiten oder Marktforschung, je nach erforderlichem Aufwand.

§4

Umfang der Event - Dienstleistungen

a : Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird in dem schriftlichen Angebot der Agentur detailliert beschrieben. Jegliche Zusatzvereinbarungen oder Änderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen beeinflussen, müssen schriftlich festgehalten werden.

b : Sollten nach Vertragsabschluss Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen erforderlich sein, wird die Agentur den Kunden umgehend darüber informieren. Sofern diese Änderungen den vereinbarten Vertragsinhalt nicht wesentlich beeinflussen, steht es dem Kunden nicht zu, den Vertrag insgesamt zu kündigen. Die Agentur kann in Absprache mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufs in Abweichung von der ursprünglichen Leistungsbeschreibung anpassen.

c : Falls die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung im Namen und mit Vollmacht des Kunden mit Dritten abschließt, betrifft dies insbesondere Mietverträge für Räumlichkeiten, Verträge im Bereich Gastronomie und Service sowie Vereinbarungen mit Künstlern.

d : Sollte die geplante Veranstaltung aufgrund behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Bestimmungen nicht in vollem Umfang durchführbar sein, hat dies keine Auswirkungen auf den eigentlichen Vertrag. In diesem Fall werden die Leistungen unter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen oder gesetzlichen Bestimmungen angepasst oder reduziert. Das Agenturhonorar bleibt in diesem Zusammenhang unverändert, und eventuell eingesparte Kosten werden dem Kunden gutgeschrieben.

ee : Falls ein Drittanbieter die vereinbarten Dienstleistungen nicht erbringen kann, hat dies keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden. Die Agentur wird sich in einem solchen Fall bemühen, einen angemessenen Ersatz für den ausgefallenen Dienstleister zu finden, um die Veranstaltung durchzuführen. Der Kunde kann gegenüber der Agentur in diesem Zusammenhang keine Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen oder Schadensersatz geltend machen, es sei denn, das Versäumnis des Dienstleisters beruht auf grober Fahrlässigkeit oder schuldhaftem Verhalten der Agentur.

§5

Behinderung und Unterbrechung der Vertragserfüllungen

a : Sollte die Agentur aufgrund höherer Gewalt an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert sein oder eine solche Situation absehen, wird sie den Kunden umgehend darüber informieren.

b : Der Begriff "höhere Gewalt" bezieht sich auf das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, der eine Vertragspartei daran hindert oder beeinträchtigt, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Dabei muss die betroffene Partei nachweisen, dass dieses Hindernis trotz angemessener Prüfung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und von der betroffenen Partei vernünftigerweise weder vermieden noch überwunden werden konnte. Als Beispiele für Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem Kriege (deklariert oder nicht), Feindseligkeiten, Invasionen, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung, Bürgerkriege, Aufstände, Rebellionen und Revolutionen, militärische Macht, Aufruhr, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, rechtmäßige oder rechtswidrige Aktionen der Autoritäten, Enteignungen, Beschlagnahmungen, staatliche Übernahmen, Seuchen, Epidemien, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse, Explosionen, Brände, Zerstörung von Ausrüstung, längere Ausfälle im Transportwesen, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energieversorgung, allgemeine Arbeitsstörungen wie Boykotte, Streiks und Aussperrungen sowie Besetzungen von Fabriken und Räumlichkeiten.

c : Eine Partei, die sich erfolgreich auf diese Klausel beruft, hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Durch die wirksame Kündigung wird die Partei von der Pflicht zur Erbringung weiterer, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachter vertraglicher Leistungen befreit. Wenn die Kündigung unverzüglich erfolgt, ist die Partei, die sich auf diese Klausel beruft, zudem von jeglicher Haftung für Schäden ab dem Zeitpunkt befreit, zu dem das Hindernis die Leistungseinschränkung verursacht hat. Diese Haftungsbefreiung gilt jedoch nicht für berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter, die aufgrund dessen entstehen, dass die Agentur aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt Verträge mit Dritten, die im Auftrag des Kunden abgeschlossen wurden, nicht kündigen kann. Ebenfalls ausgenommen von dieser Haftungsbefreiung sind Fälle gemäß Abschnitt 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§6

Vermietung von Ausrüstung

a : Wenn die Agentur dem Kunden bestimmte Gegenstände im Rahmen des Vertrages zeitlich begrenzt zur Verfügung stellt, entsteht ein Mietverhältnis für diese Gegenstände. Der Beginn des Mietverhältnisses ist - sofern im Vertrag kein bestimmter Zeitraum festgelegt ist - der Beginn der Veranstaltung einschließlich des Aufbaus, und das Mietende ist das Ende der Veranstaltung einschließlich des Abbaus. Für diese Bereitstellung gelten die Mietvertragsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kunde ist insbesondere für den Verlust oder die Beschädigung der gemieteten Gegenstände verantwortlich. Die Mietgebühr ist im Honorar enthalten, wie es im Angebot oder Vertrag festgelegt ist.

b : Die gemieteten Gegenstände müssen rechtzeitig zurückgegeben werden. Die Agentur behält sich das Recht vor, bei Überschreitung dieser Frist Ausfallkosten in Höhe der täglichen Mietgebühr zu berechnen und gegebenenfalls zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände im Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Er haftet für Schäden oder Verschmutzungen, die während der Mietdauer verursacht wurden und ihm zuzurechnen sind.

c : Die Agentur ist verpflichtet, die im Vertrag konkret aufgeführten Mietgegenstände (von mittlerer Qualität und Güte) rechtzeitig zum Beginn der Mietperiode bereitzustellen. Falls die vereinbarten Mietgegenstände nicht verfügbar sind, wird die Agentur gleichwertige oder bessere Alternativen zur Verfügung stellen.

d : Alle Informationen über die Mietgegenstände in Prospekten, Verzeichnissen oder anderen Unterlagen, insbesondere in Bezug auf technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten, sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich von der Agentur bestätigt. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Herstellerangaben.

e : Die Vermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte oder deren Transport und Betrieb außerhalb Deutschlands sind ohne schriftliche Genehmigung der Agentur untersagt. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Bedingung resultieren.

§7

Verantwortlichkeiten des Kunden und Veranstalter - Haftpflicht

a : Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um die Auftragsabwicklung zu ermöglichen. Im Falle von Verzögerungen oder Schäden aufgrund einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten haftet der Kunde, sofern er in diesem Zusammenhang schuldhaft gehandelt hat.

b : Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Informationen korrekt und vollständig sind. Jegliche Änderungen seiner persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen muss der Kunde unverzüglich schriftlich an die Agentur mitteilen.

c : In seiner Rolle als Veranstalter trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die behördliche Genehmigung und Durchführung der Veranstaltung. Er ist verpflichtet, alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig vor der Planung und Durchführung der Veranstaltung durch die Agentur einzuholen und behördliche Anforderungen zu erfüllen, einschließlich möglicher Auflagen und Jugendschutzbestimmungen. Die Agentur ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, außer es wurde individualvertraglich etwas anderes vereinbart.

d : Der Kunde haftet allein gegenüber seinen Gästen, Mitarbeitern und anderen Personen, die mit der Veranstaltung in Berührung kommen, für auftretende Gefährdungen und Schäden. Es sei denn, die Gefährdung und/oder der Schaden sind der Agentur aufgrund einer vertraglich übernommenen Verpflichtung zuzurechnen.

e : Es wird dringend empfohlen, für die Veranstaltung einen angemessenen Versicherungsschutz abzuschließen, der die spezifischen Risiken abdeckt. Auch hier besteht keine Verpflichtung seitens der Agentur, es sei denn, es wurde individualvertraglich etwas anderes vereinbart.

f : Die Erstellung von Fotografien sowie Video- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, erfordert die Genehmigung der Agentur, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Jegliche Aufzeichnungen für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen, deren Nutzung oder Angebot, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet und werden sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt.

g : Der Kunde stimmt der Verwendung ausgewählter Fotos und seines Kundenlogos durch die Agentur als Referenz zu.

§8

Preise und Zahlungsbedingungen

a : Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise und beinhalten nicht die aktuell geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

b : Das vereinbarte Honorar ist zum Zeitpunkt der Vertragsabschluss unverzüglich zur Zahlung fällig, wie in der Rechnung festgelegt. Jegliche Abzüge sind nicht gestattet. Im Falle eines Zahlungsverzugs fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.

cc : Sofern nicht in individuellen Verträgen anders vereinbart, erfolgt die Staffelung der Zahlungen wie folgt: Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Nettogesamtsumme fällig. Weitere 50% sind spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Eventuelle zusätzliche Beträge aufgrund kurzfristiger Beauftragungen (weniger als 21 Tage vor der Veranstaltung) können von der Agentur in vollem Umfang vor dem Veranstaltungstag in Rechnung gestellt werden. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird nach Erhalt einer vollständigen Schlussabrechnung nach der Veranstaltung fällig. Anzahlungen werden nicht verzinst.

d: Falls der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, behält sich die Agentur das Recht vor, die weitere Erbringung von Leistungen zu verweigern, bis die vereinbarte Zahlung in voller Höhe eingegangen ist.

§9

Geistiges Eigentum und Nutzung von Konzepten

a : Alle Leistungen der Agentur, insbesondere geistige Schöpfungen wie Ideenskizzen, Konzepte und Präsentationen, unterliegen dem Urheberrecht. Die Verbreitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung und/oder Nutzung für eigene Zwecke ist nur gestattet, wenn die Agentur ausdrücklich in die jeweilige Nutzung eingewilligt hat.

b : Eine Zustimmung zur Nutzung für eigene Zwecke ist ausschließlich dann gegeben, wenn ein vertragliches Verhältnis zwischen den Parteien besteht. Die dem Kunden in diesem Zusammenhang gewährte einfache Nutzungslizenz ist zeitlich auf die Dauer der Veranstaltung begrenzt und nicht übertragbar.

c : Für eine wiederholte oder mehrfache Nutzung ist die ausdrückliche Zustimmung der Agentur erforderlich. Eine solche Nutzung geht über die einfache Lizenz hinaus, die im Rahmen des Vertrags erteilt wird.

d : Der Kunde bestätigt, dass die digitalen Medien, die im Rahmen der Vertragsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, frei von Rechten Dritter sind oder dass er ausreichende Nutzungsrechte besitzt, die es der Agentur ermöglichen, diese Medien zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und gegebenenfalls zu bearbeiten. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund behaupteter Urheberrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden, einschließlich Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Agentur gewährleistet, dass die überlassenen Medien ausschließlich im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags genutzt werden.

§10

Kündigung

a : Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit der Agentur beenden. Im Falle einer Kündigung hat die Agentur Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen in vollem Umfang. Dazu gehören insbesondere Kosten für die konzeptionelle Planung und Organisation (Agenturhonorar), bereits beschaffte Event-Artikel, verauslagte Gebühren und Spesen.

b : Kosten für Gelände-, Location- und Technikmiete sowie ähnliche Kosten sind zahlbar, wenn sie bereits angefallen sind oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung unvermeidbar sind und nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

c : Der Kunde trägt auch die Kosten, die durch seine Kündigung entstehen, wenn die Agentur Verträge mit Dritten im Zusammenhang mit der vereinbarten Veranstaltung nicht mehr kostenfrei aufheben kann. Der Kunde befreit die Agentur ausdrücklich von diesen kostenbedingten Verpflichtungen.

d : Die verbleibenden Gebühren (kalkulierte Durchführungs- und Buchungskosten, z. B. für Personal, Catering, Shuttle, Künstler, Equipment) werden im Falle einer Kündigung durch den Kunden pauschal vergütet. Wenn der Vertrag bis zu zwei (2) Monate vor der geplanten Veranstaltung gekündigt wird, kann die Agentur 50% des vereinbarten Gesamthonorars in Rechnung stellen. Bei einer Kündigung bis zu vier (4) Wochen vor dem Event kann die Agentur 75% des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen, und bei einer Kündigung von weniger als vier (4) Wochen bis zum geplanten Event das gesamte vereinbarte Honorar.

e : Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder dass diese erheblich niedriger sind als die in § 10 Absatz 4 dieser AGB festgelegte Pauschale.

f : Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Kündigung bei der Agentur maßgeblich.

g :Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.

§11

Gewährleistung und Verantwortung

a : Die Agentur verpflichtet sich zu einer gewissenhaften Vorbereitung und zur sorgfältigen Auswahl sowie Überwachung der Leistungsträger, gemäß den Standards eines verantwortungsvollen Geschäftsmannes.

b : Der Kunde ist dazu verpflichtet, Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erbringung der Dienstleistung durch die Agentur schriftlich zu melden und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitig gemeldeter Beanstandungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

c: Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere solche aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder unerlaubter Handlungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur.

§12

Haftung und Verantwortlichkeit

a : Die Agentur übernimmt uneingeschränkte Haftung, unabhängig vom Rechtsgrund, in den folgenden Fällen:

• Für Pflichtverletzungen seitens der Agentur selbst, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
• Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
• Bei Vorliegen eines abgegebenen Garantieversprechens.
• Gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder vergleichbaren zwingenden Haftungsregelungen.

b : Sofern eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen auftritt. Dies gilt jedoch nur, wenn die Agentur gemäß Absatz 1 dieser Vereinbarung nicht bereits uneingeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben und die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags notwendig sind, und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen kann.

c : In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

§13

Datenschutz und Ihre Rechte

a : Die Agentur ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß sämtlicher Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der DSGVO nach Artikel 4 Absatz 7.

b : Sie sind sich bewusst und stimmen zu, dass die Agentur Ihre persönlichen Daten, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, auf Datenträgern speichert und gegebenenfalls im Rahmen der Vertragsabwicklung an verbundene Unternehmen weitergibt. Sie willigen ausdrücklich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Die rechtliche Grundlage für die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 Buchstabe a der DSGVO.

c : Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

• Das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 der DSGVO.
• Das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 der DSGVO.
• Das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 der DSGVO.
• Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 der DSGVO.
• Das Recht auf Mitteilung gemäß Artikel 19 der DSGVO.
• Das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 der DSGVO.

d : Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Artikel 7 Absatz 3 der DSGVO widersprechen oder Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst nicht die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung vor dem Widerruf. Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Interessenabwägung beruht, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Bitte erläutern Sie die Gründe für Ihren Widerspruch, wenn die Agentur Ihre Daten nicht mehr wie bisher verarbeiten soll. Im Falle eines begründeten Widerspruchs wird die Agentur die Datenverarbeitung entweder einstellen oder anpassen oder zwingende schutzwürdige Gründe für die Fortsetzung der Verarbeitung aufzeigen.

e : Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbe- und Datenanalysezwecken jederzeit widersprechen. Teilen Sie uns Ihren Widerspruch bitte unter den unten angegebenen Kontaktdaten mit.

§14

Geltendes Recht, Sprachversion und Gerichtsstand

Die rechtlichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und schließen das UN-Kaufrecht aus.
Lübeck gilt als Gerichtsstand, sofern der Kunde ein Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Im Falle einer Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache hat die deutsche Version der AGB Vorrang, wenn es Unklarheiten oder Unterschiede zwischen den Versionen gibt.










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